Als das Recht auf die Straße zog

Auf der Website des Beck-Verlags macht der Frankfurter Rechtshistoriker Prof. Dr. David von Mayenburg in einem Interview deutlich, dass der Deutsche Bauernkrieg – 500 Jahre nach seinem Ausbruch – weit mehr gewesen sei als ein soziales Aufbegehren: Er war ein Lehrstück der Rechtsgeschichte. In seinem Buch „Rechtsgeschichten des Bauernkriegs“ zeigt er, wie Konflikte, Forderungen und (außer-)gerichtliche Lösungsstrategien der Aufständischen in schriftlichen Quellen sichtbar werden und juristisch durchdachte Formen annehmen.

Die berühmten Zwölf Artikel erscheinen nicht nur als politisches Manifest, sondern als überraschend differenziertes Regelwerk mit praktischen Lösungsansätzen, etwa einer Gutglaubensregel für enteignete Allmenden. Viele bäuerliche Ziele waren realistischer, als die Forschung lange annahm; der Vertrag von Renchen belegt, dass Verhandlungen mit juristischer Vermittlung Erfolg bringen konnten, während militärische Vermittler oft scheiterten.

Entgegen dem Bild willfähriger Juristen traten Anwälte teils pro bono als Fürsprecher auf, und Rechtsgelehrte wie Ulrich Zasius zeigten Verständnis für bäuerliche Anliegen. Langfristig förderte der Konflikt die gerichtliche Klärung von Streitfragen – eine Entwicklung, deren Lehren bis in heutige Debatten um Schiedsverfahren nachhallen.

zum Interview mit Prof. Dr. David von Mayenburg