500 Jahre Bauernkrieg: Was bleibt? – Ein Interview mit Dr. Edwin Ernst Weber

Das Gedenkjahr zu den Aufständen von 1524/25 geht zu Ende — und hinterlässt nach Einschätzung des Historikers und ehemaligen Archivars im Landkreis Sigmaringen Dr. Edwin Ernst Weber sowohl neue Forschungserträge als auch eine verstärkte öffentliche Wahrnehmung des Bauernkriegs als Freiheitsbewegung. Im Gespräch mit Roland Reck zieht Weber Bilanz: Neben rund 36.000 Besucherinnen und Besuchern der Großen Landesausstellung „Uffrur! Utopie und Widerstand im Bauernkrieg 1524/25“ in Bad Schussenried nennt er vor allem Erkenntnisse zur Rolle der Städte, zur Kommunikation zwischen Aufstandsregionen, zum engen Zusammenhang von Reformation und Bauernkrieg sowie zur differenzierten Bewertung des Weingartener Vertrags.

Weber betont, dass die Erinnerung nicht einseitig die Bauern, sondern auch die Herrenstände und wichtigen obrigkeitlichen Akteure wie Truchsess Georg von Waldburg, Graf Felix von Werdenberg oder den Weißenauer Abt Jakob Murer in den Blick rückte. Zentral blieb der Freiheitsbegriff: Die „Revolution des gemeinen Mannes“ von 1525 mit ihren aus dem Evangelium abgeleiteten Forderungen nach Freiheit und Gleichheit gehört laut Weber zum Kernbestand des freiheitlichen Erbes, auch wenn sich keine direkte Linie bis zur modernen Verfassungsordnung ziehen lässt.

Für die Gegenwart sieht Weber eine doppelte Relevanz: Die historische Tradition kommunaler Selbstverwaltung im Südwesten und die Erinnerung an bäuerlichen Widerstand mahnen, freiheitliche und demokratische Ordnungen zu schätzen und zu verteidigen. Als kulturelles Highlight des Jahres hebt er die Theaterprojekte hervor, die das Thema lebendig und nahbar machten.

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