Geschichte der Reformation
Der Augsburger Reichstag von 1530
Ziel dieses Reichstags in Augsburg sollte eigentlich die Wiederherstellung der Religionseinheit sein. Für die Beratungen legten die reformatorischen Gruppen ihre Lehrbekenntnisse vor:
- die Lutheraner eine von Philipp Melanchthon verfasste Schrift, die „Confessio Augustana“,
- die Zwinglianer die „Ratio fidei“
- und die vier Städte Straßburg, Konstanz, Lindau und Memmingen die „Confessio Tetrapolitana“.
- Die katholische Seite stellte die „Confutatio Augustana“ dagegen.

Breu, Jörg d. Ä.: Einzug Kaiser Karls V. in Augsburg, Der Kaiser mit Erzherzog Ferdinand, Pfalzgraf Friedrich und Legat Campeggi. (1530), Wikimedia commons, public domain
Martin Luther durfte als Geächteter nicht zum Reichstag anreisen, sein Wittenberger Kollege Philipp Melanchthon übernahm das Wort. Zuvor hatte ihr Landesherr, Johann von Sachsen (1498–1537), die Wittenberger Theologen versammelt, um das Vorgehen in Augsburg abzusprechen. Der Fürst reiste selbst auch nach Augsburg. Er positionierte sich gegen eine Einigung mit den Anhängern Zwinglis, war aber „auf Versöhnung mit dem Kaiser bedacht, weil er von ihm die Belehnung mit der Kurwürde erwartete“ (Iserloh: Geschichte und Theologie der Reformation, 1980, S. 104). Ein anderer reformierter Landesfürst, Philipp I. von Hessen („der Großmütige“, 1504–1567), hingegen stellte sich deutlich gegen den Kaiser. Sein Ziel war es, die innerprotestantischen Konflikte beizulegen, um eine gemeinsame Front gegen die Habsburger zu bilden. Als Gesandter des Papstes wirkte Lorenzo Campeggi (1474–1539), ein Jurist und Kardinal.
Auch Kaiser Karl V. war bei diesem Reichstag anwesend. Er hatte sich lange Jahre wenig um das Innere des Reiches gekümmert. Seine Aufmerksamkeit galt dem Krieg mit Frankreich, aber auch der Gefahr durch die Osmanen, die kurzzeitig bis nach Wien vorgerückt waren. Ein zeitgenössischer Spruch lautete daher: „Der Türk ist der Lutheraner Glück!“ (Lehmann: Der Schmalkaldische Bund, 3. Aufl., 2022, S. 22) Mit Frankreich und dem Papst konnte schließlich Frieden geschlossen werden, woraufhin sich Karl V. nun stärker den Konflikten rund um die Konfessionsfragen kümmern konnte. Er wusste, dass er einen gewissen Zusammenhalt des Reiches benötigte, da die Gefahr durch die Osmanen noch nicht gebannt war – und: „Er glaubte an die Möglichkeit einer Einigung mit den Protestanten“ (Schnabel-Schüle; Die Reformation, 2006, S. 171).
Interessanterweise war es laut Helga Schnabel-Schüle in der Reformationszeit üblich, dass die allgemeinen Verhandlungen auf den Reichstagen nicht an den religiösen Differenzen scheiterten: Die Stände kooperierten auf den Reichstagen dauerhaft und ergebnisorientiert.“ (Schnabel-Schüle: Die Reformation, 2006, S. 174) Tatsächlich zeigten sich nun sowohl der päpstliche Legat Campeggi als auch Melanchthon in religiösen Fragen bemerkenswert um einen Ausgleich bemüht. Die religiösen Gräben waren 1530 gar nicht so tief, konnten aber nicht zugeschüttet werden – vielleicht, weil ein theologisches Einvernehmen von den evangelischen Ständen teilweise gar nicht mehr erwünscht war. Zu weit fortgeschritten waren bereits die politisch-rechtlichen Konsequenzen der reformatorischen Entscheidungen in den entsprechenden Städten und Ländern.
Der Kaiser wiederum verschärfte die Situation: Nachdem er die Confessio Augustana abgelehnt hatte, bestätigte er nun das Wormser Edikt. Es drohte „den protestantischen Ständen jetzt die Vollstreckung der Reichsacht.“ (Lehmann: Der Schmalkaldische Bund, 3. Aufl., 2022, S. 26)
Verwendete Literatur
Erwin Iserloh: Geschichte und Theologie der Reformation im Grundriss. Paderborn 1980.
Karl Lehmann: Der Schmalkaldische Bund. 3. unveränderte Aufl. Untermaßfeld 2022.
Helga Schnabel-Schüle: Die Reformation 1495-1555. Politik mit Theologie und Religion. Stuttgart 2006.

