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Geschichte der Reformation

Augsburger Interim und die Formula reformationis

Ursprünglich wollte der Kaiser die Protestanten im Krieg besiegen, um sie anschließend zum großen Konzil nach Trient zu bringen – und dort sollte die Einheit der Kirche wiederhergestellt werden. Dies funktionierte nicht und so musste eine Zwischenlösung erarbeitet werden: das Interim, das Karl V. dem Reichstag im Mai 1548 vorlegte und schließlich als „angenommen“ deklariert wurde.

Screenshot der ersten Seite des Augsburger Interims; Quelle: Google Books (Reichs-Täge, Abschiede und Satzungen, samt andern kayserlichen und königlichen Constitutionen, als Caroli IV güldene Bull)

Screenshot der ersten Seite des Augsburger Interims; Quelle: Google Books (Reichs-Täge, Abschiede und Satzungen, samt andern kayserlichen und königlichen Constitutionen, als Caroli IV güldene Bull)

„Der römisch-kaiserlichen Majestät Erklärung, wie es mit der Religion halben im Heiligen Reich bis zum Austrag des gemeinen Concilii gehalten werden soll“, hieß die Schrift von 1548, die als Reformvorschlag von katholischen Theologen und dem Reformator und engen Vertrauten Martin Luthers, Johannes Agricola (Anfang der 1490er Jahre–1566), erarbeitet wurde. Das Interim umfasste 26 Artikel, die die „Grundwahrheiten des Glaubens“ aufführten:

„Urstand, Fall und Erlösung des Menschen (1-3), seine Rechtfertigung (4-8), die Lehre von der Kirche (9-13), von den Sakramenten (14-21) und besonders ausführlich die vom Messopfer (22-25). Der letzte Artikel (26) befasst sich mit den Zeremonien und Bräuchen.“ (Iserloh: Geschichte und Theologie der Reformation, 1980, S. 130)

In den Ausführungen zu den Sakramenten (Artikel 20 und 21) heißt es, dass die Priesterehe und der Laienkelch dort, wo beide bereits Brauch seien, beibehalten werden dürfe, bis ein Konzil darüber entscheide. Dies galt allerdings nur für die protestantische Seite.

Die katholische Seite drängte der Kaiser zu einer Reform: Gemäß seiner Weisung, der „Formula reformationis“ vom Juli 1548, sollten Priester und Bischöfe ihr Wirken auf die geistlichen Dinge richten, weniger auf ihr Dasein als Fürsten. Das Studium der Heiligen Schrift, die Predigt und die Seelsorge habe im Vordergrund zu stehen.

Sowohl das Augsburger Interim als auch die „Formula reformationis“ wurden ohne päpstliche Zustimmung verabschiedet. Das konnte dem Papst nicht gefallen, und die Reichsstände befürchteten, „dass der Kaiser allzu mächtig werden und damit die ‚fürstliche Libertät‘ gefährden könne.“ (Schnabel-Schüle: Die Reformation, 2006, S. 208)

Verwendete Literatur

Erwin Iserloh: Geschichte und Theologie der Reformation im Grundriss. Paderborn 1980.

Helga Schnabel-Schüle: Die Reformation 1495-1555. Politik mit Theologie und Religion. Stuttgart 2006.

zur Gesamteinleitung „Die Geschichte der Reformation und der Konfessionalisierung“
zur Einleitung/Unterkapitel „1530 bis 1555: Vom Augsburger Reichstag zum Religionsfrieden“

zum nächsten Kapitel: Der Augsburger Religionsfrieden

Veröffentlicht am6. März 2026

Fragen / Themen dieses Artikels

– Was waren das Augsburger Interim und die Formula reformationis?
– Wie kamen Augsburger Interim und die Formula reformationis zustande?

Die Geschichte der Reformation

> Einleitung und alle Kapitel in der Übersicht

Außerdem:

> Literatur und Biografien zur Reformation
> Linktipps zur Reformation, kath. Reform, Konfessionalisierung
> Linktipps: Martin Luther
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