Bauernkrieg 1525: Die Zwölf Artikel aus rechtshistorischer Sicht

Prof. Dr. David von Mayenburg (Goethe-Universität Frankfurt) hinterfragt die gängige Deutung der Zwölf Artikel von 1525 als rein religiös-politisches Manifest und schlägt eine rechtsgeschichtliche Neubewertung vor. Er zeigt, dass die Bauern weniger eine radikale Revolution anstrebten als vielmehr die rechtliche Begrenzung und Regelung bestehender Verhältnisse, etwa bei Frondiensten. Die Artikel enthalten konkrete Formulierungen von Ansprüchen, Verfahren und Verbindlichkeiten und sind somit als Versuche zu lesen, Recht zu beanspruchen statt nur moralisch zu appellieren.

Von Mayenburg betont die Bedeutung der Druckmedien für die schnelle Verbreitung und das bewusste Nutzen schriftlicher Kommunikation durch die Verfasser. Die Autorenschaft, unter anderem mit Sebastian Lotzer in Verbindung gebracht, bleibt teils unklar, ändert aber nichts an der Kernthese: Die Zwölf Artikel fungierten als frühe Vorläufer menschenrechtlicher Ideen zu Freiheit, Selbstverwaltung und Rechtsansprüchen gegenüber Obrigkeiten.

Zugleich thematisiert der Vortrag die Folgen, dass Obrigkeiten eher Theologen als Juristen zu Rate zogen, was die Durchsetzung rechtlicher Forderungen erschwerte. Die anschließende Diskussion verdeutlichte das anhaltende Interesse an der Frage, ob der Rechtsweg damals realistische Lösungschancen bot und wie die Artikel in die Rechts- und Wirkungsgeschichte einzuordnen sind.

zum Artikel von Manfred Schilder auf merkur.de

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