Geschichte der Reformation

Schmalkaldischer Bund und Nürnberger Anstand

Ende 1530 schlossen sich protestantische Fürsten und Städte zu einem defensiven Bündnis zusammen: dem Schmalkaldischen Bund. Offiziell in Kraft getreten im Februar 1531, umfasste er zunächst sechs Fürstentümer und elf Reichs- und Hansestädte. Bis 1536 stießen fünf weitere Fürstentümer und zwölf Städte hinzu, bis 1546 kamen neun Fürstentümer und acht Städte dazu (s. die Übersicht in: Lehmann: Der Schmalkaldische Bund, 3. Aufl., 2022, S. 6 f.). Der Bund diente dem gegenseitigen Schutz und Beistand und war eine direkte Reaktion auf die wachsenden konfessionellen und politischen Spannungen im Reich.

Landgraf Philipp I. von Hessen (Stich von Matthäus Merian) und Kurfürst Johann der Beständige von Sachsen (Lukas Cranach d.Ä.), Wikimedia commons, public domain

Landgraf Philipp I. von Hessen (Stich von Matthäus Merian) und Kurfürst Johann der Beständige von Sachsen (Lukas Cranach d.Ä.), Wikimedia commons, public domain

Angesichts der Gefahr durch die Osmanen ging Ferdinand I., 1531 römisch-deutschen König gewählt, auf die Protestanten zu: mit dem sogenannten „Nürnberger Anstand“, einem Religionsfrieden oder Waffenstillstand. Die Initiative dazu ging von den altgläubigen Kurfürsten Albrecht von Mainz (1490–1545) und Ludwig von der Pfalz (1478–1544) aus, die auch einen Verhandlungsvorschlag erarbeiten sollten. Auf Vorschläge folgten Gegenvorschläge der evangelischen Seite. „Der Durchbruch gelang erst, als man alle bisher diskutierten strittigen Einzelbestimmungen ausklammerte und sich darauf beschränkte, einen gegenseitigen Gewaltverzicht in Glaubensfragen und die Einstellung aller solche Fragen betreffenden Prozesse an Reichsgerichten zu vereinbaren.“ (Andreas Zecherle: Einleitung zur Edition: Nürnberger Anstand [24. Juli 1532] und Mandat Karls V. für einen allgemeinen Frieden im Reich [3. August 1532]. Online auf der Website „Europäische Religionsfrieden Digital“, direkt zum Zitat.) Der „derzeitige konfessionelle Besitzstand [sollte] gewahrt bleiben“ (Lehmann: Der Schmalkaldische Bund, 3. Aufl., 2022, S. 68).

Schmalkaldischer Bund und Nürnberger Anstand führten dazu, dass weitere Länder und Städte die lutherische Konfession annahmen, auch wenn die Rechtslage insgesamt recht undurchsichtig war. So gehörten dem Reichskammergericht beispielsweise vornehmlich Personen der römischen Kirche an, geurteilt wurde also nicht unabhängig.

In den 1530er Jahren verschlechterte sich das Verhältnis zwischen den altgläubigen Habsburgern und den Mitgliedern des Schmalkaldischen Bundes weiter. Die Zeichen standen sogar auf Krieg, vorangetrieben u.a. von Landgraf Philipp von Hessen. Doch etliche protestantische Fürstentümer und Städte sprachen sich dagegen aus.

Meinungsverschiedenheiten, ein Geheimvertrag Philipps mit dem Kaiser, Intrigen und Streitigkeiten unter einzelnen Bündnismitgliedern sowie erhebliche Geldprobleme schwächten den Bund – während Karl V.  erstarkte: Er besiegte Frankreich und schloss einen Waffenstillstand mit dem Osmanischen Reich, beides im Jahr 1544. Nachdem ein Religionsgespräch auf dem Regensburger Reichstag gescheitert war, begann der Kaiser im Juli 1546 einen Krieg gegen den Schmalkaldischer Bund, den er mit dem Sieg bei Mühlberg im April 1547 deutlich gewann.

Verwendete Literatur

Karl Lehmann: Der Schmalkaldische Bund. 3. unveränderte Aufl. Untermaßfeld 2022.

Andreas Zecherle: Einleitung zur Edition: Nürnberger Anstand (24. Juli 1532) und Mandat Karls V. für einen allgemeinen Frieden im Reich (3. August 1532). Online auf der Website „Europäische Religionsfrieden Digital“ unter: https://tueditions.ulb.tu-darmstadt.de/v/pa000008-0104 (abgerufen am 05.03.2026)