Zwingli und die Zürcher Reformation

Zwingli und Luther, der Abendmahlsstreit und der Verlauf der Zürcher Reformation

In den bisherigen Kapiteln zur Reformation stand vor allem Martin Luther im Mittelpunkt. Zweifellos prägte seine Person die Bewegung maßgeblich, und sein Wirken zog tiefgreifende Veränderungen nach sich – wenngleich viele seiner Gedanken zur römischen Kirche und zur Auslegung der Heiligen Schrift nicht neu waren. Doch es gab auch Zeitgenossen, die Luthers Ideen und Handeln zwar grundsätzlich unterstützten, in einzelnen Punkten jedoch widersprachen. Manchmal waren die Differenzen so groß, dass sich ehemalige Mitstreiter von ihm abwandten.

Der Zürcher Reformator Ulrich Zwingli auf einem Porträt von Hans Asper, entstanden nach dem Tod Zwinglis. Photo: SIK-ISEA, Zürich (Jean-Pierre Kuhn; Wikimedia commons, public domain)

Der Zürcher Reformator Ulrich Zwingli auf einem Porträt von Hans Asper, entstanden nach dem Tod Zwinglis. Photo: SIK-ISEA, Zürich (Jean-Pierre Kuhn; Wikimedia commons, public domain)

Ein Beispiel dafür wurde bereits im Kapitel „Die Verbreitung der reformatorischen Ideen in den 1520er Jahren“ erwähnt: die Meinungsverschiedenheiten zwischen Martin Luther und Andreas Rudolff Bodenstein (1486–1541), genannt Karlstadt. Luther sah die Reformation schon früh als einen Prozess innerhalb eines Territorialstaats, bei dem die Fürsten – angeleitet von ihm und seinen Anhängern – die neuen Ideen umsetzen sollten. Karlstadt hingegen strebte eine „Reformation von unten“ an, die auch radikalere Maßnahmen einschloss. Luther befürchtete, dass dies die Bevölkerung verunsichern könnte.

Luther und Zwingli: Zwei Wege der Reformation

Während die Episode um Luther und Karlstadt nicht zu einer Spaltung der Reformationsbewegung führte, gestaltete sich das Verhältnis zwischen Luther und dem Zürcher Reformator Huldrych Zwingli (1484–1531) anders. In der historischen Forschungsliteratur wird Zwingli oft ein eigenes Kapitel gewidmet – ein Hinweis auf die Eigenständigkeit der Zürcher Reformation. Dabei wird zu Beginn häufig diskutiert, inwieweit Zwingli von Luthers Ideen beeinflusst war, wer als Erster seine Trennung von der römischen Kirche vollzog und wer wann die reformatorischen Ideen an seinem Wirkungsort durchsetzte. Im Folgenden werden verschiedene Erklärungsansätze vorgestellt:

  • Helga Schnabel-Schüle (Die Reformation 1495–1555, 2006, S. 164) spricht von „parallelen Entwicklungen in der Schweizer Eidgenossenschaft“, geht aber kaum auf die Frage der Abhängigkeit ein.
  • Harm Klueting (Das Konfessionelle Zeitalter, 2007, S. 159) zeichnet kurz die Luther-Zwingli-Forschungsgeschichte nach und betont, dass Zwingli seit der Mitte des 20. Jahrhunderts kaum noch als Luthers Schüler angesehen werde. Seit 1518 habe er zwar dessen Schriften gelesen, sie jedoch „durch eine humanistische Brille“ (ebd.) interpretiert. Die Debatte über Zwinglis (Un-)Abhängigkeit von Luther bleibe dennoch umstritten.
  • Martin H. Jung (Reformation und Konfessionelles Zeitalter, 2012, S. 85) verweist ebenso auf Zwinglis Kenntnisse der Schriften Luthers und fragt dann: „Wann und wie wurde Zwingli zum Reformator? Diese Doppelfrage ist in der Zwingli-Forschung ebenso umstritten wie dieselbe Frage, bezogen auf Luther, in der Luther-Forschung.“
  • Volker Leppin („Die Reformation“, 2017, S. 25) sieht Zwinglis Entwicklung unabhängig von den Wittenberger Ereignissen, räumt aber ein, dass die Lutherstadt zeitlich früher agierte. Beide Reformatoren seien „wohl unabhängig voneinander auf Kritik- und Reformüberlegungen“ gelangt (S. 36).
  • In Leppins Luther-Biografie (3. Aufl., 2017, S. 259) hört sich dies zunächst etwas anders an: Zwinglis Reformmaßnahmen seien ohne Luther kaum zu erklären gewesen, doch sei er auch nicht einfach nur als Schüler Luthers zu sehen. Zu Leppins Aussagen im zuvor genannten Buch über die Reformation passt dies trotzdem: Ja, er habe „eine eigenständige Theologie entwickelt (…), die von Luther zwar nicht abhängig war, aber doch in vielem Ähnlichkeiten aufwies.“ (S. 213) Luthers Auftreten bei der Leipziger Disputation (Ende Juni bis Mitte Juli 1519) habe Zwingli ermutigt, seine Ansichten deutlicher zu vertreten.

Zitat: „(...) bleibt die Frage des eigenständigen theologischen Ansatzes des Zürcher Reformators weiterhin ein Gegenstand der Diskussion (...)“ (Harm Klueting)

Huldrych Zwingli selbst datierte den Beginn seiner reformatorischen Tätigkeit auf das Jahr 1516 – ein Jahr vor Luthers „Thesenanschlag“. Doch ab wann gelten einzelne Handlungen als „reformatorisch“? Kann dies bereits eine bestimmte Predigttätigkeit sein oder „gilt dies erst für bestimmte praktische Konsequenzen, die sich aus ihr ergaben?“ (Thomas Kaufmann, „Erlöste und Verdammte“, 2016, S. 146)

Festgehalten werden kann: Zwingli ist bei der Einführung der Reformation in Zürich eigene Wege gegangen, da er einen anderen Bildungshintergrund hatte und die theologischen Fragen aus einer anderen Perspektive zu beantworten suchte. Doch er war seit 1518 über die Vorkommnisse in Wittenberg gut unterrichtet und hat dies sicherlich auch in sein Denken und Handeln mit einfließen lassen.

Trotz einiger Gemeinsamkeiten (s.u.) kam es in der Folgezeit allerdings nicht zu einem Zusammenschluss beider Bewegungen. Grund dafür waren unterschiedliche Auffassungen in einigen zentralen Fragen – insbesondere beim Abendmahlsstreit.

Der Abendmahlsstreit: Theologische Differenzen

Bereits bei den Hussiten, also den böhmischen Bewegungen in der Nachfolge des Theologen Jan Hus, wurde das „Abendmahl unter beiderlei Gestalt“ für die Laien gefordert. Sie sollten sowohl das Brot und damit den Leib als auch den Wein und damit das Blut Christi zu sich nehmen dürfen. Die römisch-katholische Kirche erlaubte Laien hingegen nur das Brot. Die Forderung der Hussiten war somit ein Protest gegen die alte Kirche und für eine stärkere Teilhabe der Gläubigen (vgl. Leppin: Die Reformation, 2017, S. 52).

Im Streit zwischen Luther und Zwingli ging es um die Deutung der bekannten Einsetzungsworte Jesu: „Dies ist mein Leib.“ Ist Jesus leiblich in Brot und Wein, wie Luther meinte, oder wollte Jesus damit nur ausdrücken: „Dies bedeutet mein Leib!“ (Zwingli)? Beide Positionen hatten weitreichende theologische Konsequenzen. So kritisierte beispielsweise Karlstadt Luthers Interpretation mit einem Verweis auf die Kreuzestheologie, wie Kaufmann (Erlöste und Verdammte, 2016, S. 169) erklärt: „Karlstadt selbst deutete die Einsetzungsworte als Selbstverweis Christi. Als Christus gesagt habe: ‚Das ist mein Leib (…), der für euch gegeben wird‘, habe er auf seinen eigenen Körper gezeigt und die bevorstehende Kreuzigung angekündigt. Im Kern warf Karlstadt Luther also vor, die Kreuzestheologie (…) des reformatorischen Aufbruchs (…) verraten zu haben.“

Der Streit um das Abendmahl eskalierte, viele reformatorische Theologen waren daran beteiligt, auch Zwingli. Die reformatorischen Landesherren hingegen fürchteten sich um den Machtverlust, sollten die reformatorischen Kräfte nicht mit einer Stimme sprechen. Landgraf Philipp von Hessen lud daher 1529 zum Marburger Religionsgespräch (1. bis 3. Oktober 1529) ein – vergeblich.

Trotzdem gab es zwischen dem Zwinglianismus und dem Luthertum auch etliche Übereinstimmungen, zum Beispiel

  • der alleinige Bezug auf die biblischen Schriften als Grundlage des Glaubens (sola scriptura),
  • das allgemeine Priestertum,
  • die Ablehnung der hierarchischen Ordnung der römischen Kirche.

Da man dem Wirken Zwinglis nicht gerecht wird, wenn es nur vor dem Hintergrund Martin Luthers betrachtet wird, geht der folgende Abschnitt auf die Entstehung der zwinglianischen Bewegung ein.

Die Entwicklung des Zwinglianismus

Huldrych Zwingli (1484–1531) studierte in Wien und Basel, schloss sein Theologiestudium jedoch nicht ab. Trotzdem und in damaliger Zeit nicht unüblich wurde er 1506 zum Priester geweiht und wirkte in Glarus. In den Folgejahren beschäftigte er sich eingehend mit den Schriften des Humanisten Erasmus von Rotterdam (um 1467–1536), hatte viele Kontakte zu anderen Gelehrten und einen recht großen Bücherbestand. In politischen und kirchlichen Fragen stellte er sich stets auf die Seite des Papstes – doch das sollte sich ändern …

Cover vder Schrift

Cover vder Schrift „Von erkiesen vnd freyheit der speisen“ von Zwingli (Basel 1522; online auf den Seiten des Münchener DigitalisierungsZentrum)

Nach seiner Zeit als Leutpriester in Einsiedeln (1516–1518) ging er nach Zürich und wirkte dort als Pfarrer in der bedeutendsten Kirche der Stadt, dem Großmünster. Zu einem wegweisenden Ereignis Richtung Reformation kam es 1522: dem Wurstessen. Dieses fand kurz vor Ostern, in der Fastenzeit statt und war eine Provokation von Freunden Huldrychs gegen das Fastengebot. Zwingli selbst stellte sich auf ihre Seite, verwarf das Gebot und begründete dies in seiner ersten Reformationsschrift „Von erkiesen vnd freyheit der speisen. Von ergernüß vnd verböserung. Ob man gewalt hab die speyßen zu etlichen zeiten verbieten“. Die kirchlichen Fastengebote seien Menschenwerk, jeder dürfe essen, was er wolle.

Wie sollte, wie würde sich der Zürcher Stadtrat dazu verhalten? Zürich gehörte eigentlich zur Diözese des Konstanzer Bischofs Hugo von Hohenlandenberg (1457–1532). Zwingli erklärte diesen kurzerhand für nicht zuständig – und der Stadtrat folgte letztendlich dem eigenen Pfarrer. Damit stellte sich der Stadtrat gleichzeitig als Instanz in religiösen Fragen auf.

Ein paar Monate später forderten Zwingli und seine Anhänger vom Bischof die Abschaffung des Zölibats und Möglichkeit der Priesterehe. Der Historiker Michael Maurer schreibt dazu (Konfessionskulturen, 2019, S. 26), dass der Bischof nicht die Macht besessen habe, solche Vorschriften „eigenmächtig“ zu ändern – und das war natürlich auch den Reformwilligen klar: Sie wandten sich „zwar in aller Form in einem lateinischen Schreiben an den Bischof“, gaben dieses Schreiben allerdings „binnen kurzem“ in deutscher Sprache heraus: „Es ging ihnen also um Öffentlichkeit“, folgert Maurer.

Ab 1522 suchte der Stadtrat die Religionsfragen mit Disputationen zu beantworten. Anhänger der alten Kirche und Vertreter der neuen Richtung wurden eingeladen, ihre Ansichten öffentlich vorzutragen – und der Rat entschied anschließend über das weitere Vorgehen.

Zwei Disputationen brachten entscheidende Weichenstellungen: Am Ende der ersten (Januar 1523) stand die Zustimmung des Rates zu einer Predigt Zwinglis, in der dieser die Inhalte seiner „vorangegangenen Predigten in 67 Schlussreden“ (Maurer: Konfessionskulturen, 2019, S. 27) zusammengefasst hatte. „Sie enthalten eine Absage an das kirchliche Lehramt und die Berufung auf das Evangelium als einzige und entscheidende Quelle.“ (Ebd.)

Zitat „Sie enthalten eine Absage an das kirchliche Lehramt und die Berufung auf das Evangelium als einzige und entscheidende Quelle.“ (Michael Maurer)

Die zweite Disputation im Oktober 1523 führte zur „Abschaffung der Heiligenverehrung und zu radikalen Veränderungen der Gottesdienste“ (Klueting: Das Konfessionelle Zeitalter, 2007, S. 163) Zwingli musste fortan an zwei Fronten diskutieren: Neben den Altgläubigen wurden nun auch diejenigen lauter, denen Zwinglis Reformen nicht weit genug gingen. Dies betraf beispielsweise die Themen „Musik und die Bilder in den Kirchen“. Es hatte 1523 bereits einige Bilderstürme gegeben – nun bestimmte der Rat etwas behutsam, dass einzelne Bilder in den Kirchen hängen bleiben und wenn, dann nur von den Stiftern entfernt werden durften. (Maurer: Konfessionskulturen, 2019, S. 27) Bei Kaufmann (Erlöste und Verdammte, 2016, S. 155) heißt es allerdings, dass in den folgenden zwei Jahren „Bilder, Kruzifixe und Orgeln aus den Kirchen entfernt wurden“. Hinzu sei die Abschaffung von Prozessionen und Fastenbräuche sowie die Auflösung von Klöstern und Chorherrenstifte gekommen.

1525 führte der Rat das Gedächtnismahl ein, also das Abendmahl nach den Grundsätzen Zwinglis. Auch ein Ehegericht wurde eingeführt, das schon bald eine Art Sittengericht wurde: mit Erlassen zu einer guten Lebensführung und einer strengen Kontrolle der Zürcher Einwohner.

Diese Maßnahmen sowie Zwinglis Glaubensbekenntnis „Von der wahren und falschen Religion“ kennzeichneten den Abschluss, die endgültige Einführung der Reformation in Zürich. Es kam noch zu zwei weiteren Disputationen: An der Badener Disputation (1526) nahm Zwingli nicht teil und es wurde daher der Bann über ihn ausgesprochen. Der Berner Disputation 1528 blieben die katholischen Vertreter fern – und Bern nahm die Reformation Zwinglis an. „Damit begann die Ausbreitung der Zürcher Reformation auf andere Teile der Eidgenossenschaft.“ (Klueting: Das Konfessionelle Zeitalter, 2007, S. 164)

Die Schweiz war fortan konfessionell gespalten – und es kam sogar zum Krieg, bei dem die Zürcher geschlagen wurden. Huldrych Zwingli musste darin sein Leben lassen. Der „Kappeler Landfrieden“ legte den Konfessionsstand fest und seither gibt es „katholische und zwinglianisch-protestantische Kantone“ (Schnabel-Schüle: Die Reformation, 2006, S. 167).

Heinrich Bullinger (1504-1575) wurde der Nachfolger Zwinglis in Zürich. 44 Jahre leitete er die reformierte Kirche in Zürich. Er stand über Briefwechsel in regem Austausch mit Kirchenleuten und Politikern in ganz Europa und schrieb über 120 Werke. Zudem einigte er sich mit Johannes Calvin (1509–1564) auf eine gemeinsame Linie bezüglich des Abendmahls, niedergeschrieben in dem „Consensus Tigurinus“ von 1549.

Verwendete Literatur

Martin H. Jung: Reformation und Konfessionelles Zeitalter (1517–1648). (Basiswissen Theologie und Religionswissenschaft Herausgegeben von Lukas Bormann) Göttingen 2021.

Thomas Kaufmann: Erlöste und Verdammte. Eine Geschichte der Reformation. München 2016.

Harm Klueting: Das Konfessionelle Zeitalter. Europa zwischen Mittelalter und Moderne. 480 S. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2015.

Volker Leppin: Die Reformation. 2., aktualisierte Auflage 2017.

Volker Leppin: Martin Luther. 3., durchgesehene und aktualisierte Auflage. Darmstadt 2017.

Helga Schnabel-Schüle: Die Reformation 1495-1555. Politik mit Theologie und Religion. Stuttgart 2006.

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