Chronik: 16. Jahrhundert – 1532

1532: Constitutio criminalis Carolina

Die Constitutio criminalis Carolina, zu deutsch die „Peinliche Gerichtsordnung Karls V.“, war eine vom Reichstag verabschiedete und von den Territorien übernommene „Prozessordnung, die sich zur Grundlage des frühneuzeitlichen deutschen Strafrechts entwickelte“ (Münch, Lebensformen, 1992, S. 36). Der Begriff „peinlich“ ist im Sinne von Pein, Schmerz oder Strafe zu verstehen. In der Gerichtsordnung wurden u.a. Verbrechen und die Bestrafung festgelegt.

Nachfolgende Quelle: Karl V.: Peinlich Halßgericht. Des Allerdurchleuchtigste[n] Großmechtigsten, unüberwindlichsten Keyser Carols des Fünfften, und des Heyligen Römischen Reichs peinlich Gerichtsordnung, auff den Reichstägen zu Augspurg und Regenspurg, in jaren dreyssig, und zwey und dreyssig gehalten, auffgericht und beschlossen, 1569. (Google eBook)

1532: Die Waldenser werden reformiert

Die Waldenser waren eine christliche Laienbruderschaft, gegen Ende des 12. Jahrhunderts gegründet und im Mittelalter von der Inquisition verfolgt. Ihre Anhänger lebten fortan zurückgezogen in den französischen und italienischen Alpen. Dort, in den so genannten Cottischen Alpen (Grenzgebiet zwischen Italien und Frankreich), gründeten sie 1532 eine reformierte Kirche und nannten sich wieder „Waldenser“. Sie leisteten einen bedeutenden Beitrag zur Ausbreitung der neuen Lehre in Frankreich und sahen sich alsbald mit großen Widerständen seitens der französischen Obrigkeit konfrontiert.

1532: Johannes Calvin: De clementia

1532 schrieb Calvin einen Kommentar zu Senecas Schrift “De clementia” (Über die Milde). Teilweise wird spekuliert, ob das schon als Hinbewegen Calvins zum reformatorischen Gedankengut zu sehen ist. (siehe Schnyder: Reformation, 2008, S. 67)