Chronik: 16. Jahrhundert – 1521

1521: Reichstag zu Worms / Wormser Edikt: Politische Entscheidungen und Ächtung Luthers

Luther auf dem Reichstag zu Worms. Kolorierter Holzschnitt von 1557. Bildaufschrift: Intitulentur libri (Die Bücher sollen bei ihren Titeln genannt werden). Hier stehe ich, ich kann nicht anders. Gott helfe mir, Amen. Wikimedia Commons / Quelle: ?, Urheber: ?

Luther auf dem Reichstag zu Worms. Kolorierter Holzschnitt von 1557. Bildaufschrift: Intitulentur libri (Die Bücher sollen bei ihren Titeln genannt werden). Hier stehe ich, ich kann nicht anders. Gott helfe mir, Amen. Wikimedia Commons / Quelle: ?, Urheber: ?

Der Reichstag dauerte vom 27. Januar bis zum 26. Mai 1521. Einige wegweisende Entscheidungen wurden hier getroffen, wie z.B. die Reichsmatrikel und die Errichtung eines Reichsregiment. Die Reichsmatrikel legte fest, wieviel Truppen und finanzielle Leistungen die einzelnen Reichsstände zu stellen bzw. zu leisten hatten. Das Reichsregiment gab es bereits von 1495 bis 1502, nun noch einmal von 1521 bis 1531. Es war ein politisches Gegengewicht zum Kaiser, das aus Vertretern der Reichsstände bestand und in der sich abzeichnenden Abwesenheit des Kaisers vom Reich die politischen Geschicke lenken sollte.

Ein weiterer Teil des Reichstags waren aber auch die Geschehnisse rund um die Rolle der Kirche und deren Vertreter. Die Beschwerden gegen den Papst und die römische Kurie (auch Gravamina der deutschen Nation genannt) weiteten sich auf dem Wormser Reichstag auf die Zustände im Reich aus, wobei es um das Verhältnis von geistlicher und weltlicher Macht ging.

Inmitten dieses Klima des Misstrauens und teilweise auch der Missgunst gegenüber der Kirche erschien nun auch noch Martin Luther auf dem Reichstag. Er war kurz vor dem Reichstag endgültig zum Ketzer erklärt worden – und der Kaiser wusste davon. Luther hoffte auf ein Entgegenkommen des mit 21 Jahren sehr jungen Kaisers Karl V., schrieb ihm gar einen persönlichen Brief, doch Karl hatte für sein Anliegen kein Ohr. Es war schwer genug, die Einheit des Reiches zu wahren, da kam eine Zerrissenheit der Kirche ungelegen. Karl neigte stark zur Verhängung der Reichsacht.

Doch nach einigem Hin und Her berief der Kaiser Martin Luther zur Anhörung. Dazu war er einerseits aufgrund seiner Wahlkapitulation von 1519 genötigt, die allen Beschuldigten vor der Verhängung der Reichsacht ein Anhörungsrecht zusicherte. (Schnabel-Schüle, 2006, S. 102) Andererseits hatte Karl V. natürlich die antirömische Stimmung im Reich mitbekommen und wusste von den positiven Reaktionen auf das Wirken Luthers. So galt es, Rücksicht und Vorsicht auf die Befindlichkeiten der Reichsstände zu nehmen, ihre Unterstützung, die Karl dringend benötigte (v.a. Finanzen für seine Kriege), nicht aufs Spiel zu setzen.

Am ersten Tag der Vorladung sollte Luther schlicht die Thesen seiner Bücher widerrufen. Er wirkte kleinlaut und war sicherlich enttäuscht, dass der Kaiser nichts Weiteres hören wollte. Am zweiten Tag holte Luther jedoch aus und beeindruckte mit seiner souveränen Rechtfertigung seiner Lehren viele Anwesenden – und wohl auch etwas den Kaiser. Denn der schrieb noch am selben Tag ein eigenes Bekenntnis zum katholischen Glauben. (Schilling, 2012, S. 224 f.)

Auf Drängen der Stände räumte Karl V. Luther noch eine Frist ein, während der man Luther zum Kompromiss überreden wollte. Vergebens. Während das Edikt zur Reichsacht (Wormser Edikt) gegen Luther ausgefertigt wurde, wurde ihm freies Geleit für seine Rückkehr nach Wittenberg zugesichert. Da befürchtet wurde, dass er trotzdem gefangen genommen werden könnte, inszenierten Beauftragte seines sächsischen Landesherrn, Friedrich III., eine Entführung – die berühmte Entführung auf die Wartburg.

Im Übrigen wusste Karl V. von der „Entführung“, als er am 26 Mai 1521 das Edikt unterschrieb. „Karl wusste also, (…) dass er faktisch nur die Verbrennung von Luthers Büchern verfügte, nicht aber dessen Leben in Gefahr brachte.“ Vielleicht bestand auch ein Vereinbarung zwischen dem Habsburger und Kursachsen. (Schiller, 2012, S. 232)

Das Wormser Edikt galt im Übrigen auch für die Anhänger Luthers: Seine Schriften durften weder gekauft und gelesen noch gedruckt, abgeschrieben und verkauft werden. Wer das tue, zog ebenfalls die Ächtung auf sich. Über die Gültigkeit des Edikts gab es durchaus Diskussionen, da es nicht in den Reichstagsabschied mitaufgenommen wurde. (Iserloh 1980, S. 42) Die Umsetzung des Edikts wurde 1526 den Ständen überlassen, d.h. in einigen Ländern des Reichs faktisch aufgehoben. Die Reformation konnte in diesen Ländern weiter voran getrieben werden (siehe „1526 und 1529: Reichstage zu Speyer: ‚Fürstenreformation'“).

Quelle: Text des Wormser Edikts

Quelle: Faksimile nach dem Original-Plakatdruck in der Stadtbibliothek Worms

Literatur: Zum Verhältnis von Karl V. zu Martin Luther siehe: Schilling: Martin Luther, 2012, S. 215 ff.

Alle WebHistoriker.de-Artikel zum Thema „Reformation, katholische Reform, Konfessionalisierung“

1521 und 1522: Wormser Vertrag und Vertrag von Brüssel

Die beiden Verträge regelten die territorialen Machtansprüche Kaiser Karls V. und seines Bruders Ferdinand I. Ferdinand erhielt von Karl die österreichischen Lande sowie Württemberg. Fortan gibt es die spanisch-niederländische und die deutsch-österreichische Linie des Hauses Habsburg. Endgültig wird diese Teilung 1556, als Karl V. abdankte und seinem Sohn Philipp II. die spanischen Lande, Ferdinand I. das Kaisertum übergibt.

1521: Luthers Wartburgpostille

Im Sommer 1521 veröffentlichte Martin Luther seine Sammlung deutschsprachiger Musterpredigten, die später als Wartburgpostille bezeichnet wurde. Die Texte fanden großen Anklang und „sollten zusammen mit der Lutherbibel über die Generationen hinweg die Kultur des deutschen Protestantismus prägen“ (Schilling, 2012, S. 267). (Zur Lutherbibel siehe: 1534: Die vollständige Lutherbibel erscheint!)

Alle WebHistoriker.de-Artikel zum Thema „Reformation, katholische Reform, Konfessionalisierung“

1521: Thomas Müntzer flieht aus Zwickau

Thomas Müntzer, Pfarrer in Zwickau, wurde seines Amtes enthoben und musste aus der Stadt fliehen. Die Gründe lagen in den Streitigkeiten mit dem Franziskanerorden und dem Rat der Stadt Zwickau, der ihn des Aufruhrs beschuldigte. Die Stelle in Zwickau erhielt Müntzer wohl noch auf Empfehlung Luthers. Müntzers Weg führte nach Prag.

Alle WebHistoriker.de-Artikel zum Thema „Reformation, katholische Reform, Konfessionalisierung“

1521: Prager Manifest von Thomas Müntzer

In dem Manifest formulierte der Reformator und frühere Anhänger Luthers seine theologischen Grundgedanken. Diese ließen sich in Prag jedoch nicht durchsetzen, woraufhin er 1523 nach Allstedt ging. Hier fanden seine Ideen große Anerkennung.

Quelle: Text des Prager Manifests bei Wikipedi, aus: Gerhard Wehr (Hrsg.): Thomas Müntzer Schriften und Briefe. Fischer, 1973

1521: Luthers Schriften zum Gelübde von Mönchen

Im September bzw. im November verfasste Martin Luther zwei Schriften, in denen er seine Positionen zum Gelübde von Mönchen darlegte: „Themata de votis“ und „De votis monasticis iudicium“. Zu dieser Zeit stand Luther selbst noch zu seinem Mönchsdasein. Und es ging ihm in den Schriften auch nicht darum, Gelübde generell abzuschaffen und Mönche und Nonnen zum Austritt zu bewegen – wenngleich es nach Luther in der erneuerten Kirche kein Mönchtum mehr geben sollte.

Während andere Reformatoren, wie z.B. Karlstadt oder Melanchthon, von den Schwierigkeiten oder der Unmöglichkeit aus argumentierten, solche Gelübde überhaupt einzuhalten, ging Luther von der Unterscheidung gottgefälliger und gottloser Gelübde aus. Gottlos sei ein Gelübde dann, wenn man es deswegen leiste oder geleistet habe, um „Gerechtigkeit vor Gott zu erlangen“ (Lohse, 1995, S. 157). Geschehe es allerdings in Einklang mit der Freiheit eines Christenmenschen, dann sei es in Ordnung. Insgesamt aber sind in Luthers Augen Gelübde mit Vorsicht zu betrachten, da sie in der Heiligen Schrift keine Erwähnung finden.

Quelle: Martin Luther: Doctoris Martini Luther kurtz schluß rede von den gelöbten vnd geistlichen leben der klöster. Speyer 1521 (Bayerische Staatsbibliothek)

Quelle: De Votis Monasticis, Martini Lvtheri Ivdiciv. Basel 1522 (Bayerische Staatsbibliothek)

Alle WebHistoriker.de-Artikel zum Thema „Reformation, katholische Reform, Konfessionalisierung“

1521: Wittenberger Unruhen

Während Luthers Aufenthalt auf der Wartburg kam es in Wittenberg zu einem Streit, wie weit die theologischen Veränderungen oder Neuerungen gehen sollten. Einigen gingen die bisherigen Reformen nicht weit genug, v.a. was das Zölibat und die Messe betraf. Luther kehrte schließlich nach Wittenberg zurück und forderte in seinen berühmten Invokavitpredigten, dass die Bevölkerung nicht durch zu radikale Änderungen verunsichert werden sollte. Aufgrund des Streits kam es zum Bruch zwischen Luther und dem Reformator Karlstadt (eigtl. Andreas Rudolf Bodenstein, 1480-1541).

Alle WebHistoriker.de-Artikel zum Thema „Reformation, katholische Reform, Konfessionalisierung“

1521: Heinrich VIII.: Assertio septem sacramentorum

Mit dieser Schrift wandte sich der englische König Heinrich VIII. kämpferisch gegen Luthers Schrift “Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“. Daraufhin wurde er von Papst Leo X. mit dem Titel „Verteidiger  des Glaubens“ („Defensor Fidei“) ausgezeichnet. Später wurde gegen ihn der Kirchenbann ausgesprochen (s. 1534: Suprematsakte).

Alle WebHistoriker.de-Artikel zum Thema „Reformation, katholische Reform, Konfessionalisierung“

1521-1559: Kriege und Konflikte zwischen den Habsburgern und Frankreich um Italien

Die Kämpfe, jeweils mit unterschiedlichen Bundesgenossen, drehten sich hauptsächlich um die Vorherrschaft in Italien. Der Norden stand nach verschiedenen Auseinandersetzungen unter französischer, der Süden unter habsburgisch-spanischer Herrschaft. Kaiser Karl V. suchte danach, sein Herrschaftsgebiet Richtung Norden auszuweiten. Es kam zu folgenden Konflikten:

  • 1521-26: Sieg Karls V., Friede von Mailand mit dem Verzicht des französischen Königs Franz I. auf Italien;
  • 1526-29: Franz I. verwarf den Vertrag von Mailand, es kam zu neuen kriegerischen Auseinandersetzungen. Karl V. und seine Heere gewannen abermals und im Damenfrieden von Cambrai verzichtete der französische König erneut auf Italien;
  • 1536-38: Der am Ende des Krieges ausgefertigte Friede von Nizza bestätigte die Herrschaft Karls V. über ganz Italien;
  • 1542-44: Zusammen mit den Osmanen startete Franz I. einen erneuten Versuch, Italien zu erobern. Die Auseinandersetzungen zwischen diesen Truppen und denen Karls V. fanden fast ausschließlich außerhalb Italiens statt. Der Freide von Crépy bestätigte die Vorherrschaft Karls V. in Italien.
  • Nach weiteren Kriegen zwischen Karl V. und Heinrich II. (dem französischen Nachfolger Franz I.) bzw. Philipp II. (Nachfolger Karls V. auf der spanischen Linie der Habsburger), aus denen die Spanier letztendlich siegreich hervorgingen, wurde 1559 der Friede von Cateau-Cambrésis geschlossen: Italien blieb unter spanischer Vorherrschaft, Frankreich musste sich aus der italienischen Politik zurückziehen.