Chronik: 16. Jahrhundert – 1563
1563: Der „Heidelberger Katechismus“ erscheint
Friedrich III. von der Pfalz war zunächst Lutheraner, begeisterte sich allerdings zunehmend für die reformierte (d.h. calvinistische) Lehre. Er gab den Auftrag an Zacharias Ursinus (1534-1583) und weitere Gelehrte, einen Katechismus zu verfassen, weil die Übernahme des Genfer Katechismus die Abspaltung vom Augsburger Bekenntnis bedeutet hätte.Der Heidelberger Katechismus systematisierte in 129 Fragen die Glaubenslehre, die sich der Ideen Melanchthons, Bullingers und Calvins bediente. Eine dezidierte Prädestinationslehre fehlte. (Klueting: Das Konfessionelle Zeitalter, 2007, S. 238)
1563: Johann Weyers Schrift „De Praestigiis Daemonum“ erscheint
In diesem Jahr erschien eine der einflussreichsten Schriften gegen die Hexenverfolgungen. Geschrieben wurde sie von einem Arzt, Johannes Weyer (auch Wier) der jedoch in seinem Werk nicht rein medizinisch argumentierte. Vielmehr geht er auch auf theologische Aspekte (z.B. das Wirken und die Macht des Teufels) ein, auf naturphilosophische (Was können Hexen eigentlich? Zaubern? Fliegen?) und rechtliche („Sollten Hexen vom Gesetz her bestraft werden?“).
Weyer sah in den Geständnissen der Frauen, die zu den vielen harten Urteilen führten, einerseits eine Krankheit: die Melancholie. Inwieweit man hier bereits von psychischen Ursachen sprechen kann, ist nicht ganz klar, denn der Begriff der Melancholie ist noch nicht im heutigen Sinne rein psychisch zu verstehen: Melancholie ist das Überwiegen eines der vier Säfte im menschlichen Körper, der schwarzen Galle (melas = schwarz, chole = Galle).
Andererseits betont Weyer die Rolle des Teufels und der Dämonen, die bei schwachen Frauen leichtes Spiel hätten: Die Geständnisse der Frauen stammten von diesen bösen Mächten – die Aussagen seien daher juristisch nicht verwertbar, wobei Weyer auch den Aspekt der Folter anführt.
Kurz: Das Töten solcher Menschen müsse beendet werden! Allerdings: Die Höhepunkte der Prozesse finden sich ungefähr zwischen 1590 und 1630. Weyers Argumentation konnte die Prozesse nicht verhindern – die Befürworter behielten die Oberhand: zum Beispiel der französische Jurist und Staatstheoretiker Jean Bodin mit seiner Schrift „De la démonomanie des sorciers“ aus dem Jahre 1580, die in ihrem Anhang die Ausführungen Weyers zu widerlegen suchte.
1563-64: Ortenburger Adelsverschwörung
Einige bayerische Adelige ersuchten, unter der Führung des Grafen Joachim von Ortenburg, um Zulassung der Confessio Augustana: Das lutherische Glaubensbekenntnis sollte in ihren Territoien eingeführt werden. Der bayerische Herzog Albrecht V. wandte sich dagegen. Trotzdem führte Joachim die Reformation durch. Eine Abriegelung der Wege nach Ortenburg als auch eine Anklage zahlreicher bayerischer Fürsten wegen Hochverrats brachte zunächst etwas Ruhe und die Abwehr reformatorischen Strebens in die Angelegenheit, doch schwelte der Konflikt noch lange weiter.
1563-1570: Dreikronenkrieg oder Nordischer Siebenjähriger Krieg
Polen, Schweden und Dänemark wollten dem russischen Zaren nicht das gesamte Baltikum kampflos überlassen, sondern suchten Gelegenheiten, sich selbst einzelne Teile des Baltikums anzueignen – wobei es immer auch um die Ostsee ging: um Zugänge und Häfen zur Ostsee, um strategisch wichtige Punkte für Handels- und militärische Macht. Dänemark, Lübeck und Polen stellten sich in diesem Krieg in mehreren Seeschlachten gegen Schweden. Der Krieg endete mit dem Frieden von Stettin.