Chronik: 16. Jahrhundert – 1500
seit dem 15. Jahrhundert: Renaissance (Kulturepoche)
In der Epoche der Renaissance (frz., “Wiedergeburt”) wurden die antike Kunst, Philosophie und Literatur neubelebt, “wiedergeboren”. Doch es war keine reine Wiederentdeckung. Das Alte wurde eingebunden in die Realitäten des 15. und 16. Jahrhunderts und v. a. weiterentwickelt – von Menschen, die sich als Individuen betrachteten, als wirkende Kräfte, als Schöpfer eigener Dinge.
seit dem 15. Jahrhundert: Epoche der Musikgeschichte: Renaissance
Knapp 200 Jahre dauerte die musikalische Renaissance, von ca. 1420 bis 1600. Musikalisch glich sie viele nationale Eigenheiten der einzelnen Musiken Europas aus. Ende des 16. Jahrhunderts bestanden zwischen dem volkstümlichen England, dem polyphonen Frankreich und dem gesanglichen Italien mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede.
seit 1486: Maximilian I. (römisch-deutscher König)
Maximilian I., der im Gegensatz zu seinem Vorgänger ein Regent war, der Probleme aktiv anging, wurde 1508 zum Kaiser gekrönt („Erwählter Römischer Kaiser“).
Weitere Informationen zu Maximilian I.:
seit 1495: Ewiger Landfrieden
Der Ewige Landfrieden gilt in der deutschen Rechtsgeschichte als eines der bedeutendsten Bestimmungen oder Wendepunkte um 1500. Er bestimmte, dass über Rechtsbrüche Gerichte entscheiden sollten. Das Mittel der Fehde, also eine Art Selbstjustiz bei einem Rechtsbruch, wurde verboten. Das Gewaltmonopol ging damit in die „öffentliche Hand“ über. (Gotthard: Das Alte Reich, 5. Aufl., 2013, S. 33) Dazu wurde, ebenfalls auf dem Wormser Reichstag von 1495, noch das Reichskammergericht „installiert“, das eben die Fälle eines Rechtsbruchs behandeln sollte – es war „die erste selbständige Reichsbehörde“ (Diwald: 1400-1555, Anspruch auf Mündigkeit, Propyläen Geschichte Europas, 1999, S. 314).
Wenngleich der Ewige Landfriede recht klar formuliert war, sollte es teilweise noch einige Jahrzehnte dauern, bis er sich überall durchgesetzt hatte. Einzelne Kriege zeigten zudem auf, dass weitere Maßnahmen zur Durchsetzung eines solchen inneren Friedens notwendig waren.
Weitere Informationen:
- Christoph Schmitz-Scholeman: „Ewiger Landfriede“ vor 525 Jahren. Ende des gesetzlosen Mittelalters. Deutschlandfunk (vom 07.08.2020, abgerufen am 26.03.2023).
- Hendrik Baumbach: Landfriede (Spätmittelalter), in: Historisches Lexikon Bayerns
- zum Thema „Frieden im Mittalalter: Barbara Denicolò, „Magnum beneficium est pax“. Die Sehnsucht nach Frieden im Mittelalter. In: historia.scribere 2 (2010), S. 433–450 (als PDF lesbar und zum Download).
1500-1502: Nürnberger Reichsregiment
Einige Stände im Heiligen Römischen Reich versuchten mehrmals im 16. Jahrhundert, dauerhaft ein so genanntes Reichsregiment zu schaffen. Dieses sollte das Reich nach außen und im Innern stärken, gemeinsame Intreressen vertreten, Frieden und Einheit schaffen. Das hätte die Regierungsmacht des römisch-deutschen Königs deutlich eingeschränkt, weshalb sich Maximilian I. auch dagegen sträubte. Doch nicht nur daran scheiterte die Idee eines Reichsregiment: Etliche Reichsstände sahen in einer Ständeregierung ebenso eine Bedrohung ihrer Freiheiten wie in der Macht des Königs. Zudem sträubten sie sich gegen eine aktive Mitarbeit. (S. Gotthard: Das Alte Reich, 2013, S. 34.)
Weitere Informationen:
- Kraus, Viktor. Das Nürnberger Reichsregiment. Innsbruck: N.p., 1883. Print. (Online lesbar auf den Seiten der Digitalen Bibliothek Mecklenburg-Vorpommern.)
- Historische Einordnung auf den Seiten der Stadt Nürnburg.
- Forschungsliteratur: Kunisch, Johannes: Das Nürnberger Reichsregiment und die Türkengefahr. In: Historisches Jahrbuch Bd. 93 (1973) S. 57-72.