Chronik: 17. Jahrhundert – 1685

1685: Edikt von Fontainebleau: Flucht vieler Hugenotten aus Frankreich

Mit dem Edikt von Fontainebleau widerrief der französische König Ludwig XIV. die Bestimmungen des Edikts von Nantes (siehe 1598: Edikt von Nantes): Die Gewissensfreiheit der Hugenotten (also der französischen Reformierten oder Calvinisten) wurde wieder abgeschafft, ihr Gottesdienst verboten, ihre Kirchen sollten zerstört werden – selbst auswandern durften sie nicht.

Trotzdem flohen in den folgenden Jahrzehnten viele Hugenotten aus Frankreich – manche Forscher sprechen von einer halben Million (Mieck, Europäische Geschichte, 1989, S. 197; Büssem/Neher, Arbeitsbuch Geschichte, 1991, S. 180), andere von „lediglich“ 200.000 Menschen (Kunisch, Absolutismus, 1986, S. 110). Viele Hugenotten ließen sich in Brandenburg-Preußen und Hessen nieder. Diese erhofften sich dadurch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage.

1685: Edikt von Potsdam

Nachdem der französische König Ludwig XIV. die Religionsfreiheit für die französischen Protestanten (Hugenotten und Waldenser) im Edikt von Fontainebleu (1685) aufgehoben hatte, setzte eine Massenflucht ein. Friedrich Wilhelm I. von Brandenburg, der Große Kurfürst, wollte daraus wirtschaftlichen Nutzen gewinnen, indem er mit dem Edikt von Potsdam 15.000 Flüchtlingen die Ansiedlung in seinem Territorium ermöglichte und ihnen Privilegien zusicherte. Tatsächlich erreichte er dadurch einen wirtschaftlichen Aufschwung.

Das Edikt gilt als Höhepunkt der Peuplierungs-Politik deutscher Territorialfürsten. (Roeck, Bernd: Aussenseiter, Randgruppen, Minderheiten: Fremde im Deutschland der frühen Neuzeit, 1993, S. 95) Eine große Bevölkerungszahl galt als Grundlage eines wirtschaftlich erfolgreichen Staates. Schwach besiedelte Gebiete sollten mit angeworbenen Menschen besiedelt werden – und solche Gebiete gab es nach dem Dreißigjährigen Krieg viele. Die neuen Siedler erhielten oft gewisse Privilegien, der Hausbau wurde unterstützt, die Ausübung des (eigenen) Gottesdienstes zugesichert, wirtschaftliche Freiheiten gewährt.