Chronik: 18. Jahrhundert – 1713

1713: Friede von Utrecht und Anschlussabkommen von Rastatt und Baden (Aargau)

Den ersten Abkommen zwischen England und Frankreich folgten der Frieden von Utrecht und die Anschlussverträge von Rastatt und Baden: Spanien und seine Kolonien gingen an Philipp von Anjou, allerdings wurde eine Vereinigung mit Frankreich ausgeschlossen. Österreich erhielt die spanischen Niederlande, Mailand, Sardinien und das Königreich Neapel. Savoyen bekam Sizilien. England erhielt das strategisch wichtige Gibraltar an der Südspitze Spaniens, Port Mahon auf Menorca und „mit dem Erwerb von Neufundland, Neuschottland und der Hudson-Bay ein koloniales Fauspfand, das den Grundstein für die planmäßige Expansion der folgenden Jahrzehnte legte.“ (Kunisch, 1986, S. 144) Der Friede von Utrecht war „die erste klassische Demonstration des europäischen Gleichgewichts“, der „balance of Europe“ (Mieck, 1989, S. 279).

1713: Pragmatische Sanktion Kaiser Karls VI.

Die Pragmatische Sanktion war eine Urkunde des Kaisers, die die Erbfolge für die Königreiche und Länder regeln sollte: Sie sollten nicht getrennt werden! Zudem durfte fortan auch eine Frau das Erbe antreten.

1713/14-1740: Zeit der Konvenienzpolitik oder Kongress-Zeit

Unter der Zeit der Konvenienzpolitik oder Kongress-Zeit ist die Zeit gemeint, in der durch Geheimdiplomatie und Kabinettsübereinkünfte ein politisches Gleichgewicht in Europa hergestellt werden sollte. Zahlreiche Kongresse und Konferenzen widmeten sich, auch der Kriegsmüdigkeit der Länder geschuldet, möglicher Konflikte und suchten diese bereits im Keim zu ersticken.

Zum Tragen kam diese Politik z.B. beim Versuch Spaniens, italienische Besitztümer zurückzuerobern, der einen Tausch der Inseln Sardinien und Sizilien zur Folge hatte: Sizilien ging an den Kaiser, Sardinien an das Haus Savoyen, Parma, Piacenza und die Toskana an Spanien. Bei Letzterem wurde Elisabeth Farnese, der Frau Philipps V. und mit Kardinal Alberoni die eigentliche spanische Machtinhaberin, das Erbrecht für ihren ältesten Sohn zugestanden.